Platzordnung des SV Pavenstädt von 1929 e.V.
Diese Platzordnung (Stand 27.03.2021) ist für alle Mitglieder und Gäste bindend.
Nichteinhaltung und/oder Zuwiderhandlung können zum sofortigen Ausschluss vom Schießbetrieb, Platzverweis und/oder Ausschluss aus dem Verein führen.
(A) - Voraussetzungen für die Nutzung der Bogensportanlage
- Das Benutzen der Bogensportanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich.
- Es dürfen alle Bogenarten bis max. 60# lbs @28“ oder Peak(Compound) benutzt werden.
- Kinder und Jugendliche nur in Begleitung einer Person mit Parcoursfreigabe.
- Vor dem Schießen, vollständige Eintragung im Schießbuch.
(B) - Verhaltensregeln für die Nutzung der Bogensportanlage
- Vor jedem Schuss muss der Schütze sicherstellen das der Gefährdungsbereich frei ist.
- Es darf nicht geschossen werden, wenn sich auf der benachbarten Bahn Personen am oder hinter dem Ziel befinden.
- Der Bogen wird nur in Richtung des Ziels ausgezogen, nicht über dem Kopf, nicht zur Seite.
- Es darf nur vom Pflock auf das jeweilige Ziel geschossen werden, keine Querschüsse/ Hochschüsse.
- Während Pfeile gezogen oder gesucht werden, verbleiben alle Bögen am Bogenständer.
- An allen Stationen gilt maximal 3 Treffer pro Ziel.
- Der Parcours ist ausschließlich in Reihenfolge (aufsteigende Nummerierung) zu beschießen. Ein Einstieg kann an allen zugänglichen Abschusspflöcken erfolgen. Die Wege sind dabei zu keiner Zeit zu verlassen.
- Auf dem Schießplatz verbleiben keine Verpackungsreste oder Ähnliches. Alles Mitgebrachte wird auch wieder mitgenommen.
- Die Nutzung von Compoundbögen ist an den Stationen 22 bis 30 und den Einschießwänden erlaubt.
(C) - Verboten ist/sind
- Querschüsse, Hochschüsse.
- Schusswaffen, Feuerwaffen, Armbrüste, Jagdspitzen, Broadheads, Bodkinspitzen, Brandpfeile.
- Rauchen, E-Zigaretten und Dampfen im Parcours und auf der Wiese.
- Haustiere im Parcours und auf der Wiese.
- Alkohol, Drogen und Rauschmittel vor und während des Schießens.
(D) - Erlaubt ist/sind
- Rauchen, E-Zigaretten und Dampfen ausschließlich im Aufenthaltsbereich.
- Haustiere angeleint mit Aufsichtsperson ausschließlich im Aufenthaltsbereich.
- Alkoholkonsum nur nach dem endgültigen Beenden des Schießens ausschließlich im Aufenthaltsbereich.